Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
Erweiterte Unterstützung auch für Bürgergeld-Empfänger ab Juli 2023
Das lebenslange Lernen zu fördern und die Chancen der Bürger auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist ein erklärtes Ziel der Regierung. Daher werden Bezieher des neuen Bürgergeldes bei Weiterbildungen und Umschulungen verstärkt unterstützt. Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken und den Bürgern mehr Möglichkeiten zu bieten, gelten ab dem 1. Juli 2023 neue Regelungen sowohl für das Weiterbildungsgeld als auch für die Weiterbildungsprämie.
Kriterien für die Gewährung von Weiterbildungsgeld
- Ziel:
Berufsabschluss
Die Regierung motiviert Personen, die eine Weiterbildung oder Umschulung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses anstreben, durch besondere Unterstützungsmaßnahmen. Dies betrifft die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und gegebenenfalls die Zwischenprüfung. Diese Förderung stärkt nicht nur den Einzelnen in seiner Qualifikation, sondern stärkt auch den gesamten Arbeitsmarkt. - Empfängerstatus
und Betreuung:
Begünstigte sind Menschen, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen. Ihre Betreuung durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur erhöhen die Chancen für eine erfolgreiche Weiterbildung. Die betreuenden Stellen können auch einen Bildungsgutschein ausgeben, um den Anreiz zur beruflichen Weiterbildung weiter zu erhöhen. - Höhe
der Unterstützung:
Bezieher, die sich für eine solche Bildungsmaßnahme entscheiden, erhalten ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Förderung für längerfristige Weiterbildungen ohne Berufsabschluss
- Dauer der Weiterbildung:
Die Weiterbildung muss länger als 8 Wochen andauern und darf die reguläre Ausbildungsdauer des Ausbildungsberufs nicht überschreiten. - Empfängerstatus:
Auch hier können Bezieher von Bürgergeld in den Genuss dieser Förderung kommen, wenn sie durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter betreut werden. - Höhe der Unterstützung:
Für solche Weiterbildungen erhalten die Bezieher monatlich 75 Euro.
Voraussetzungen und Details zur Weiterbildungsprämie
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in der Betreuung von Jobcenter oder der Agentur für Arbeit stehen und ihre Umschulung oder Nachqualifizierung erfolgreich abschließen, können die Weiterbildungsprämie erhalten.
- Das Bestehen der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung vor der jeweiligen Kammer, wie der IHK,
- Das Vorlegen eines Nachweises über den Abschluss bei ihrem Kostenträger.
Innerhalb des Rahmens des AWStG wird die Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 € ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Vorlage des Prüfungszeugnisses.
Abschließend setzt die Regierung auf diese Maßnahmen und Leistungen, die im SGB (Sozialgesetzbuch) und im Programm „Zukunftsstarter“ verankert sind, um mehr Bürger zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen zu motivieren. Der Anspruch auf solche Leistungen und die Möglichkeiten für die Gesellschaft zur Qualifikation unterstreichen die Wichtigkeit der beruflichen Weiterbildung in unserem Land.