Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des isb für Weiterbildungen (Veranstalter)

1. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung in Schrift- oder Textform und die Seminar- oder Lehrgangsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldeeingangsbestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite www.isb.de oder im gedruckten Programmheft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons “Kostenpflichtig anmelden” eine verbindliche Anmeldung zur dJobcenterstellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

3. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Ratenzahlung ist aufgrund individueller Vereinbarung möglich.

4. Rücktritt/Kündigung

Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung in Schrift- oder Textform (vor Veranstaltungsbeginn) bzw. der Kündigung in Schrift- oder Textform (nach Veranstaltungsbeginn) beim Veranstalter:
Bis 28 Tage vor dem Fortbildungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bis 14 Tage vor dem Fortbildungsbeginn berechnen wir 50% der Kosten. Ab dem 7. Tag vor Fortbildungsbeginn sowie Nichterscheinen müssen wir Ihnen den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Solle eine Fortbildung aus Gründen höherer Gewalt (z.B.: von Trainer/in, mangelnde Teilnehmerzahl) abgesagt werden müssen, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet oder auf Wunsch mit einer anderen Veranstaltung verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Absage von Seminaren und Lehrgängen durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.
6. Außerordentliche Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Veranstalters ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet.
(Bei Lehrgängen mit isb-Fortbildungsprüfung können die Daten an die zuständige Fachstelle weitergegeben werden, die die Prüfung abnimmt. Bei Lehrgängen, für die der Teilnehmer öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogenen Daten vom Veranstalter gemäß der gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.

9. Urheberrecht

Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

10. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminar- bzw. Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.