Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (z.B. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Die Veranstaltungsbranche boomt und die Zahl der Events steigt stetig. Daher werden Fachleute, die sie professionell managen können, auf dem Arbeitsmarkt gesucht. Veranstaltungskaufmann/-frau ist ein abwechslungsreicher Beruf mit Zukunft. Die Kombination von Fachkompetenz mit fundiertem kaufmännischem Wissen und Zusatzqualifikationen ermöglicht hohe Flexibilität und bietet gute Beschäftigungsmöglichkeiten in der Veranstaltungsbranche sowie z. B. in der Touristik.
Veranstaltungskaufleute arbeiten bei Messegesellschaften und Kongresszentren, Eventagenturen sowie Unternehmen für Veranstaltungstechnik und in Hotels und Gaststätten mit Veranstaltungsbereich. Des Weiteren finden sie interessante Arbeitsfelder bei Theater- und Konzertveranstaltern, Agenturen für Sportveranstaltungen, Kultur- und Jugendämtern oder in Büros für Stadtmarketing.