Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen.
Diese Maßnahme richtet sich auch an Interessenten die bereits eine Umschulung ohne Abschluss absolviert haben und eine Prüfungswiederholung anstreben.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Anwendungsentwickler sind auf dem Arbeitsmarkt durch die Entstehung neuer Betätigungsfelder im Anwendungsumfeld besonders begehrt. Sie arbeiten zunehmend strategisch und konzeptionell, wodurch sich für sie interessante berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Da qualifizierte IT-Spezialisten in Deutschland allerbeste Berufschancen haben, sichert ein erworbener Berufsabschluss sehr gute Karrierechancen in einer zukunftssicheren Branche und bietet die Grundlage für zahlreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.