Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt hier, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum § 53b SGB (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Als Zusatz vermittelt Ihnen diese Weiterbildung vertiefte Kenntnisse im Bereich der Hygiene und bringt Sie auf den aktuellen Stand der Anforderungen. Verschiedene Erreger – auch Krankheitskeime genannt – sind ständige Gefahrenquellen in Krankenhäusern, Altenheimen, ambulanten Pflegediensten sowie in Arzt- oder Zahnarztpraxen. Dazu zählen zum Beispiel Norovirus, MRSA, ORSA, ESBL oder Clostridium difficile. Dieses Modul widmet sich deshalb der Prävention sowie der Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
Die Teilnehmenden sollten soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen.
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hierbei sollen Sie als Interessent/in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Computer-Kenntnisse sind unbedingt sicherzustellen. Die Deutschkenntnisse sollten sich auf muttersprachlichem Niveau bewegen (mind. Niveau B2 – ggf. Einstufungstest).
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß. Damit eröffnet sich Ihnen ein weites Tätigkeitsfeld in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Zudem bietet der Kurs Hygiene im Gesundheits- und Sozialwesen Ihnen die Möglichkeit, sich den aktuellen Stand der Hygieneanforderungen zu erarbeiten. Auf dem Arbeitsmarkt verschaffen Sie sich damit einen Wettbewerbsvorteil, da Sie sich leicht dem jeweiligen Hygienestandard eines möglichen Arbeitgebers anpassen können.