Personen ohne Ausbildung haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht immer leicht: Sie sind am häufigsten von Arbeitslosigkeit betroffen. Aber: Eine Ausbildung lässt sich nachholen! Im Rahmen der sogenannten Externenprüfung können Sie einen vollwertigen Abschluss erlangen.
Die Teilnahme an der Prüfung stellt jedoch eine große Herausforderung dar, da neben praktischen Fähigkeiten auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft werden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht erlernt wurden.
Im Rahmen der Maßnahme werden Sie deshalb gezielt auf die Externenprüfung zum Mediengestalter bzw. zur Mediengestalterin – Digital und Print – Gestaltung und Technik vorbereitet.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Alle Aufgaben, die früher von Schriftsetzern, Reproherstellern oder Vorlagenherstellern übernommen wurden, liegen heute in der Hand von Mediengestaltern. Mediengestalter haben ein sehr kreatives und vielseitiges Aufgabenfeld, da sie in den unterschiedlichsten Arbeitsgebieten tätig sein können. Sie sind gesuchte Spezialisten mit sehr guten beruflichen Chancen in allen Sparten der Medienindustrie. Als Arbeitgeber kommen u. a. alle Fachunternehmen und -abteilungen der Druck- und Medienbranche in Frage, also Werbe-, Media-, Event- und Internet-Agenturen oder Abteilungen in größeren Unternehmen. Nach Bestehen der Externenprüfung bieten sich den Absolventen der Vorbereitungsmaßnahme daher sehr gute Karrierechancen auf dem Arbeitsmarkt und zahlreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.