Das deutsche Umweltrecht ist detailliert und vielschichtig. Es umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht).
Das Umweltrecht als eigenständige juristische Kategorie bringt viele berufliche Vorteile mit sich: Aufgrund der zugenommenen Relevanz in der öffentlichen Wahrnehmung und der rechtlichen Regelungszunahme sind umweltrechtskundige Mitarbeiter im öffentlichen und auch privaten Sektor sehr gefragt. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind vielfach kaum noch in Lage, alle Vorschriften zu kennen und sie bei ihrem unternehmerischen Handeln ständig präsent zu haben. Mitarbeiter mit Kenntnissen im Umweltrecht sind daher gefragt, auch weil durch sie auf teuren juristischen Beistand verzichtet werden kann.
Die Weiterbildung richtet sich vornehmlich an Personen, die umweltrechtliche Aufgaben in staatlichen Behörden, privaten Unternehmen oder NGOs wahrnehmen werden.
Grundkenntnisse im Bereich Umweltrecht sind heute an fast jedem produktionsbezogenen Arbeitsplatz Standard. Wer nicht über diese Kenntnisse verfügt, kann einen Betrieb nicht legal führen und in vielen Abteilungen auch nicht arbeiten. Außerdem werden ohne entsprechendes Wissen hohe Haftungsrisiken und Wettbewerbsnachteile in Kauf genommen und Chancen zur effizienteren Betriebsführung vergeben.