Damit Angehörige und auch ehrenamtlich Pflegende die Herausforderungen der Pflegesituation gut handhaben und bewältigen können, bedarf es Begleitung und fachlicher Unterstützung, z.B. durch einen Pflegeberater.
Die Pflegekassen tragen hierzu bei, indem sie Schulungen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen ermöglichen.
Die Weiterbildung richtet sich an Pflegefachkräfte in der Alten- oder Krankenpflege sowie Sozialversicherungsfachangestellte oder Angehörige ähnlicher Berufszweige, die den Abschluss als Pflegeberater erwerben möchten.
Dieser Kurs ist nur gemeinsam mit dem Modul Pflegeberater buchbar und schließt sich daran an. Ausgenommen sind Personen mit der Fortbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Daher ist auch hier eine Ausbildung als Pflegefachkraft in der Alten- oder Krankenpflege Voraussetzung. Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter sieht die Pflegekasse gerne eine zweijährige Berufserfahrung in der ambulanten Pflege.
Bei Angehörigen und sonstigen an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen soll das Interesse am sozialen Engagement im Bereich der Pflege gefördert und gestärkt sowie die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen gemindert werden. Die Kurse sind hierbei zum Kenntniserwerb für eine eigenständige Durchführung der Pflege unerlässlich, die unter anderem in den Bereich des Pflegeberaters fallen.