Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Teilprüfung Handlungsfeldspezifische Qualifikation
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung im Prüfungsteil ‚Wirtschaftsbezogene Qualifikationen‘ ist zuzulassen, wer
nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ‚Handlungsspezifische Qualifikationen‘ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen. Abweichend davon ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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