Prüfungsteil ‚Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess‘
Prüfungsteil ‚Management und Führung‘
Vorbereitung auf die externen Prüfung
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Antragstellung und Prüfung durch die IHK. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen vor Kursbeginn durch die IHK geprüft worden sein.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
nachweist.
Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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