Karriere dank Fachwirt:
Um Führungsaufgaben zu übernehmen, reicht – je nach Branche und Arbeitgeber – eine klassische Ausbildung oftmals nicht aus. Was also tun, wenn ein Studium nicht in Frage kommt? Hier kommt die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt ins Spiel. Sie setzt auf bereits erworbene Praxiskenntnisse und ergänzt diese um theoretisches Fachwissen vor allem im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. So sind die Absolventen optimal auf den nächsten Karriereschritt, zum Beispiel als Geprüfter Fachwirt für Marketing, vorbereitet.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Fachwirtin für Marketing:
Geprüfte Fachwirte für Marketing sind für die Entwicklung von Marketingstrategien auf Basis von Marktanalysen verantwortlich. Durch den Einsatz des Marketing-Instrumentariums legen sie fest, welche Leistungen zu welchen Konditionen/Preisen auf dem Markt angeboten werden und über welche Wege der Vertrieb laufen soll. Nach Abstimmung mit der Unternehmensleitung entwickeln sie einen Maßnahmenkatalog, setzen ihre Aktionspläne dann um und kontrollieren deren Wirksamkeit. Darüber hinaus führen sie ihre Mitarbeiter und fördern deren berufliche Entwicklung.
Die Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Marketing schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Marketingstrategien entwickeln:
Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen:
Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln:
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
nachweisen kann.
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Marketing dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Marketing-Bereich aufweisen. Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass man Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ausnahmeregelungen erfolgen in Abstimmung mit dem Jobcenter, der Arbeitsagentur oder der optierenden Kommune.
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