Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt am besten vor Arbeitslosigkeit. Die Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, auch ohne klassische Berufsausbildung einen Berufsabschluss zu erreichen: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit vorbereitet. Sie ergänzen Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in einem Arbeitsfeld tätig, das stark wächst, denn die Deutschen sind nach wie vor ein reiselustiges Volk. Zudem entwickelt sich Deutschland immer stärker zum Reiseziel für Touristen. Kaufleute für Tourismus und Freizeit haben durch die fundierte Ausbildung ein breit gefächertes Wissen, das sie fit macht für die vielfältigen Aufgaben und Möglichkeiten im Tourismus. So ergeben sich für sie vielfältige berufliche Perspektiven im Wachstumsmarkt Touristik.