Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen. Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Technische Produktdesigner der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten vor allem in Unternehmen aus den Bereichen Automobil, Maschinenbau, Anlagenbau und Elektromaschinen. Technischen Produktdesignern bieten sich als Fachkräfte für Maschinen- und Anlagenkonstruktion gute Aussichten, denn sie verfügen über umfassende Kenntnisse in Bezug auf die Konstruktionsprozesse.
Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Damit eröffnet das Bestehen der Externenprüfung vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.