Teilprüfung ‚Wirtschaftsbezogene Qualifikationen‘
Teilprüfung ‚Handlungsfeldspezifische Qualifikation‘
Angesprochen werden insbesondere Personen aus dem kaufmännischen oder verwaltenden Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung, die auf der Suche nach weiteren Aufstiegsmöglichkeiten sind.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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