Erste Teilprüfung
Zweite Teilprüfung
Sowie den Handlungsbereich
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Diese Weiterbildung richtet sich insbesondere an Personen mit Berufserfahrung im Handel, die auf der Suche nach weiteren Aufstiegsmöglichkeiten sind.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
nachweisen kann.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zugelassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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