Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse:
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen:
Gestalten von Schnittstellen und Projekten:
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen:
Führen und Entwickeln von Personal:
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts bzw. einer Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Zur Prüfung ist ebenfalls zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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