Prüfungsteil ‚Lernprozesse und Lernbegleitung‘
Prüfungsteil ‚Planungsprozesse in der beruflichen Bildung‘
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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Weiterbildungen zu 100% im Home-Office möglich, Umschulungen bis zu 49%.
Eine individuelle Beratung und die persönliche Betreuung wird bei uns groß geschrieben.
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