In dieser Weiterbildung lernen Sie – unter Einsatz modernster Unterrichtsmethoden – Ihr betriebliches Gesundheitssystem zu analysieren, Ziele festzulegen und das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Ihrer Organisationen aufzubauen. So können Sie Führungskräfte für das Thema gewinnen und den Nutzen belegen.
Im Rahmen der Qualifizierung werden Verbindungen zu anderen Managementsystemen hergestellt. Sie lernen, welche Werkzeuge Ihnen zur Verfügung stehen und wie sie angewendet werden können. Sie lernen außerdem die DIN 45001 – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kennen und erfahren, wie Sie sie für sich nutzbar machen können.
Anhand eines Projektes wenden Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an und können diese auf Ihre Organisation übertragen. Im aufbauenden Teil betrachten Sie eingehend psychische Belastungen am Arbeitsplatz gemäß § 5 ArbSchG.
Das Bildungsangebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte mit Interesse am Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Angesprochen sind Personalverantwortliche, verantwortliche Mitarbeiter für das Gesundheitsmanagement, Qualitätsbeauftragte, Betriebsratsmitglieder und Firmenberater, die diese Thematik in ihr Portfolio mit aufnehmen.
Vorausgesetzt werden PC-Kenntnissse sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist wünschenswert, deren fachliche Ausrichtung ist jedoch beliebig. Es sind keine medizinischen Kenntnisse nötig.
Nach dieser Qualifizierung können Sie in Organisationen Gesundheitsmanagementsysteme planen, einführen und begleiten sowie Projekte in diesem Rahmen durchführen.
Mit Hilfe von datenbasierten Informationen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geschäftsführung vom Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu überzeugen. Das Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, die Mitarbeiter durch Prävention und Beratungsangebote gesund und fit zu halten.
Zusätzlich hilft Ihnen die Weiterbildung beim Erkennen, beim Umgang und bei der Prävention von psychischen Belastungen, die in Arbeitsfeldern wie dem Gesundheitswesen oft hoch ist.
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG besteht für Betriebsräte ein Schulungsanspruch, der die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Das vermittelte Wissen wird für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt, sofern entsprechende Kenntnisse noch nicht vorhanden sind.