Treten Sie gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen? Dann lernen Sie in der Betreuungskraft-Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Ihre Hilfe bei alltäglichen Dingen ist wichtig und nötig. Mit sinnvoll gestaltetem Zeitvertreib oder einfühlsamen Gesprächen ermöglichen Sie betreuungsbedürftigen Menschen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung zur Betreuungskraft ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Dieser Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen arbeiten zu können. Auch der ambulante Bereich bietet sich dabei an. Damit eröffnen sich für Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent:in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie für die Tätigkeit als Betreuungskraft mitbringen.
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