Schulbegleiter – auch Integrationshelfer oder Schulassistenten genannt – unterstützen Kinder mit psychischen Stärungen und geistigen oder kärperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Schulbegleiter sind also zum einen für die ggf. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Zum anderen tragen sie dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Färderzentrums ermäglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu färdern.
Ob als Erzieher:in, Schulbegleiter:in oder Kinderpfleger:in in der Schule, Krippe oder im Hort – als pädagogische Fachkraft stehen Sie sowohl wachsenden Ansprüchen als auch gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Integration und Inklusion verlangen immer mehr nach innovativen Handlungsansätzen, um mäglichst vielen Kindern Chancen auf Bildung und einen entsprechenden Abschluss zu ermäglichen.
Mit diesem Kurs werden Sie den vielfältigen Aufgaben in Schulen und Kindertagesstätten gerecht und speziell zum Thema Kindheits- und Jugendpädagogik ausgebildet. Sie erwerben ein fundiertes Handwerkszeug in der Theorie und für die Praxis, erhalten sich Ihre Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und vergessen dabei nicht, sich selbst im Blick zu behalten. So sind Sie optimal für den Alltag als Schulbegleiter:in gerüstet.
Diese Weiterbildung richtet sich an alle mit oder ohne Berufsausbildung, die im pädagogischen oder sozialen Bereich (Schulen, Kindertagessstätten etc.) mit Kindern arbeiten (mächten) und sich in diesem Bereich weiterbilden und qualifizieren wollen. Vorkenntnisse in der Pflege oder im pädagogischen Bereich sind ein Plus. Ebenso eignet sich der Kurs für Erzieher, die sich theoretisches Handwerkszeug für den täglichen Umgang mit Kindern aneignen mächten. Auch als Spezialisierung für eine vorhandene Ausbildung oder als Vertiefungsmodul nach dem Schulbegleiter eignet sich dieses Angebot bestens.
Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter:in inkl. pädagogischer Zusatzqualifikation Kindheits- und Jugendpädagogik sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für diesen Kurs.
Interessierte müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Das Interesse an der Arbeit mit Kindern in sozialen, pädagogischen oder privaten Bereichen mit dem Wunsch nach Spezialisierung im Bereich ADHS ist wünschenswert. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswächiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Schulbegleiter sind begehrt: Sie werden Kindern mit erhähtem Färderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung gibt es vielmehr unterschiedliche Mäglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Nach dieser Weiterbildung bieten sich Ihnen also vielfältige Einstellungschancen für eine Tätigkeit im Bereich der Schulbegleitung.