Die Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, auch ohne klassische Berufsausbildung einen Berufsabschluss zu erreichen: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden in der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht erlernt werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie kompakt auf die Externenprüfung zur Tourismuskauffrau / zum Tourismuskaufmann für Privat- und Geschäftsreisen vorbereitet. Sie ergänzen Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen planen, vermitteln und verkaufen individuelle, Gruppen- sowie Veranstalterreisen und organisieren Geschäftsreisen. Sie beraten Kunden über Reisemöglichkeiten und Reiseziele, kalkulieren Preise, entwickeln Marketingmaßnahmen und führen sie durch. Beschäftigung finden sie in erster Linie in Reisebüros aber auch bei Reiseveranstaltern, bei Fluggesellschaften, Eisenbahnen, Personenschifffahrts- und Busunternehmen, bei Tourismusverbänden sowie in größeren Hotels und Ferienzentren. Damit eröffnen sich Tourismuskaufleuten viele Einsatzmöglichkeiten in einem sicheren Berufsfeld.