Es gibt unterschiedliche Wege, die zum beruflichen Erfolg führen – auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Wie für jede Prüfung ist eine gezielte Prüfungsvorbereitung die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie gezielt auf die Anforderungen der Externenprüfung zum/zur Steuerfachangestellten vorbereitet.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Steuerberaterkanzleien benötigen einen ordentlichen Unterbau an Fachkräften, die das Erstellen von Finanzbuchführungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Vorbereitung von Jahresabschlüssen, das Bearbeiten von Steuererklärungen, das Prüfen von Steuerbescheiden oder das Erteilen von Auskünften an Mandanten übernehmen. Diese Tätigkeiten gehören zu den Aufgaben von Steuerfachangestellten. Im Augenblick herrscht jedoch ein Mangel an ausgebildeten Steuerfachangestellten. Stellen in diesem Bereich zu besetzten, wird immer schwerer. Mit abgeschlossener Berufsausbildung haben Sie deshalb hervorragende berufliche Chancen in einem krisenfesten Tätigkeitsfeld sowie exzellente Aufstiegsmöglichkeiten.