Männer und Frauen ohne Ausbildung haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht immer leicht: Sie sind am häufigsten von
Arbeitslosigkeit betroffen. Aber: Eine Ausbildung lässt sich nachholen! Im Rahmen der sogenannten Externenprüfung
können Sie einen vollwertigen Abschluss erlangen.
Die Teilnahme an der Prüfung stellt jedoch eine große Herausforderung dar, da neben praktischen Fähigkeiten auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft werden, die während der beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht erlernt wurden.
Im Rahmen der Maßnahme werden Sie umfassend und praxisnah auf die Externenprüfung zum/zur Steuerfachangestellten vorbereitet.
Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung für Sie zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Steuerberaterkanzleien benötigen immer qualifizierten Nachwuchs. Im Augenblick herrscht sogar ein Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften. Viele Kanzleien haben Probleme damit, konkrete Stellen zu besetzen. Nach Bestehen der Externenprüfung bieten sich den Absolventen daher hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt und vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten.