Es gibt unterschiedliche Wege, die zum beruflichen Erfolg führen – auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannte Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe bei ihren beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie gezielt auf die Externenprüfung zum Personaldienstleistungskaufmann bzw. zur Personaldienstleistungskauffrau vorbereitet.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Der Erfolg eines Unternehmens hängt zum großen Teil von seinen Mitarbeitern ab; die Auswahl geeigneter Bewerber ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Qualifizierte Personaldienstleister sind deshalb auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, denn sie planen und führen die Personalbeschaffung durch. Außerdem arbeiten sie im Bereich von Personaleinsatz und -entwicklung. Nach Bestehen der Externenprüfung bieten sich den Absolventen der Vorbereitungsmaßnahme daher sehr gute Karrierechancen.