Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Aktuell sind über 4 Millionen Erwerbstätige im Gesundheitswesen beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von über 10 % aller Erwerbstätigen. Kaufleute im Gesundheitswesen finden vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Dokumentations-, Rechnungs- und Finanzwesen, in der Personalwirtschaft, im Qualitätsmanagement, im Marketing sowie in der Materialwirtschaft. Sie sind im kaufmännischen Bereich, in der Abrechnung von Gesundheitsdienstleistungen mit
Leistungsträgern oder in der Kundenberatung tätig. Arbeitgeber sind Institutionen und Einrichtungen des Gesundheitswesens wie u. a. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, größere Arztpraxen, Krankenkassen, Altenpflegeheime, ambulante Pflegedienste, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Medizinische Dienste und Rettungsdienste.
Kaufleuten im Gesundheitswesen eröffnen sich durch ihre fundierten Kenntnisse und ihr breites Tätigkeitsspektrum viele Einsatzmöglichkeiten in einem Berufsfeld mit Zukunft.