Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
E-Commerce ist weiterhin ein Wachstumsbereich. Die Ausbildung ist branchenübergreifend gestaltet, sodass Kaufleute im E-Commerce in allen Unternehmen tätig werden können, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten: ganz klassisch in Unternehmen im Einzelhandel bzw. im Groß- und Außenhandel, aber auch im Bereich Hotel und Tourismus über Verlage bis hin zu Banken, Versicherungen oder sogar im Handwerk. In großen Unternehmen spezialisieren sich Kaufleute im E-Commerce häufig auf eine Teildisziplin. Als Aufstiegsweiterbildung kommen zum Beispiel der geprüfte Handelsfachwirt oder der Fachwirt im E-Commerce in Frage.