Um trotz fehlender Ausbildung einen angesehenen Berufsabschluss zu erwerben, gibt es für Berufserfahrene die Möglichkeit, eine Externenprüfung vor der IHK abzulegen. Dies gilt auch für den Beruf des Kaufmanns beziehungsweise der Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Voraussetzung ist entsprechende Berufserfahrung.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie umfassend auf diese Externenprüfung vorbereitet. Die gezielte Vorbereitung auf die Prüfung ist sinnvoll, da neben praktischen Fähigkeiten auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft werden, die viele Externe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung für Sie zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Die Tourismusbranche ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Deutschland, daher haben Tourismusexperten sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie finden vielfältige Einsatzmöglichkeiten: in Tourismus- und Freizeitorganisationen, Tourismusstellen, touristischen Branchenverbänden, Freizeitbädern, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätzen, Marinas, touristisch orientierten Verkehrsunternehmen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus. Mit bestandener Externenprüfung bieten sich Ihnen hervorragende neue berufliche Perspektiven in einer Wachstumsbranche.