Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Die Logistikbranche ist einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland und nach dem Handel und der Automobilbranche einer der größten Arbeitgeber. Da die Branche weiterhin auf Expansionskurs ist, wird auch die Arbeitskräftenachfrage
zukünftig hoch bleiben – insbesondere nach Fachkräften. Denn die Arbeitsfelder im Bereich Logistik werden komplexer und erfordern eine gute Ausbildung. Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen sind die "Architekten" des Transportwesens, ohne die im Logistikunternehmen nichts läuft.