Personalarbeit organisieren und durchführen:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen:
Personal- und Organisationsentwicklung steuern:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
nachweisen kann.
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Personalwesen/Personalmanagement aufweisen. Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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