Karriere dank Fachwirt:
Der Fachwirt-Abschluss wird bei Personalentscheidern sehr geschätzt – vereint er doch das Praxiswissen einer klassischen Ausbildung mit Berufserfahrung und den in der Fachwirt-Ausbildung erworbenen Expertenkenntnissen. Absolventen dieser Aufstiegsfortbildung haben daher äußerst gute Chancen auf eine Führungsposition, und das ganz ohne Studium.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in:
Ein gutes Beispiel ist der Handelsfachwirt. Zu finden ist er in allen Wirtschaftszweigen im Groß- und Einzelhandel sowie in der Handelsvermittlung. Dabei bekleiden die Fachwirte in der Regel Positionen im mittleren Management, zum Beispiel als Markt- oder Filialleiter, Abteilungs- oder Bereichsleiter sowie Projektleiter. Aber auch für selbstständige Unternehmer kleiner oder mittlerer Betriebe ist eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt sinnvoll. Die Tätigkeit der Handelsfachwirte ist äußerst vielseitig und abwechslungsreich, denn aufgrund der breit angelegten Ausbildung können sie eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen: Ein- und Verkauf, Personalmanagement, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing und Werbung. Auch Verkaufsverhandlungen gehören zum Aufgabenbereich.
Die Fortbildung zum Geprüften Handelsfachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Unternehmensführung und -steuerung:
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation:
Handelsmarketing:
Beschaffung und Logistik:
sowie einen der Handlungsbereiche::
Vertriebssteuerung (Im Moment bieten wir nur dieses Wahlthema an. Dieses Thema ist bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben.)
oder
Handelslogistik:
oder
Einkauf:
oder
Außenhandel:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Diese Fortbildung richtet sich insbesondere an Personen mit Berufserfahrung im Handel, die auf der Suche nach weiteren Aufstiegsmöglichkeiten sind.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
nachweisen kann.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zugelassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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