Karriere dank Fachwirt:
Um Führungsaufgaben zu übernehmen, reicht – je nach Branche und Arbeitgeber – eine klassische Ausbildung oftmals nicht aus. Was also tun, wenn ein Studium nicht in Frage kommt? Hier kommt die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt ins Spiel. Sie setzt auf bereits erworbene Praxiskenntnisse und ergänzt diese um theoretisches Fachwissen vor allem im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. So sind die Absolventen optimal auf den nächsten Karriereschritt, zum Beispiel als Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation, vorbereitet.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Fachwirt für Büro- und Projektorganisation:
Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation sind in verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft für die Planung, Steuerung und Kontrolle von Geschäftsabläufen eigenständig verantwortlich. Dabei verwenden sie betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente und beachten wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge.
Die Fortbildung zum Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen:
Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen:
Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld:
Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
nachweisen kann.
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt für Büro- und Projektorganisation dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Büro- oder Projektorganisation aufweisen. Außerdem kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass man Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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