Was für die Handwerksberufe der Meistertitel ist, bedeutet der Fachwirt für alle kaufmännischen Berufe: Er ist eine sogenannte Aufstiegsfortbildung auf Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Als Fachwirt verbessern sich nicht nur die Karrierechancen erheblich, sondern auch die Gehaltsaussichten und die Herausforderungen im Arbeitsalltag. Diese Weiterbildung ist also ideal für alle, die beruflich noch einiges vor haben, für die ein langwieriges Studium aber nicht in Frage kommt.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in:
Bilanzbuchhalter sind gesuchte Spezialisten im Rechnungswesen, und oft besetzen sie leitende Positionen im Unternehmen. Sie sind für das betriebliche Rechnungswesen verantwortlich und haben damit eine überaus verantwortungsvolle Position: Sie erstellen zum Beispiel Kosten- und Leistungsrechnungen, klären steuerliche Fragen und fertigen Bilanzen und Abschlüsse nach nationalen und internationalen Standards an. Sie werten die Unternehmenszahlen aus, kalkulieren Kosten und beraten die Unternehmensführung. Bilanzbuchhalter übernehmen damit wichtige Stabsfunktionen, womit je nach Größe und Organisationsstruktur des Unternehmens Führungsaufgaben verbunden sind.
Die Fortbildung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen:
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten:
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen:
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen:
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden:
Ein internes Kontrollsystem sicherstellen:
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen:
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung vor der IHK werden Sie zugelassen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung folgende Nachweise erbringen:
Die berufliche Praxis muss in kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zur/zum Geprüften Bilanzbuchhalter/-in dienlich sind. Diese muss dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Alternativ können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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