Aus- und Weiterbildungspädagogen verantworten die betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozesse. Dazu gehören die Feststellung des unternehmensspezifischen Qualifikationsbedarfs und die Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zudem sind Aus- und Weiterbildungspädagogen für die Betreuung und Beratung von Auszubildenden und Beschäftigten in Lernprozessen zuständig, begleiten Lernzielkontrollen und geben Feedback. Weiter gestalten sie das Aus- und Weiterbildungsmarketing und sind in Rahmen von Evaluationen für das Bildungscontrolling zuständig.
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis
und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über ein fundiertes pädagogisches Wissen und können daher sowohl in Unternehmen als auch bei Bildungsträgern, Kammern oder in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. In Unternehmen übernehmen sie die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung in leitender Funktion. Bei Bildungsträgern gestalten sie Bildungskonzepte und sind für die Leitung, Durchführung und Betreuung von Bildungsmaßnahmen und Teilnehmenden verantwortlich. Diese universellen Fachkompetenzen bieten Ihnen die Möglichkeit, führende Positionen im mittleren und gehobenen Management zu übernehmen. Desweitern ermöglicht dieser Bildungsabschluss eine Weiterbildung zum Berufspädagogen.