Die sogenannte Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie ermöglicht es, un- und angelernten Personen, die keine Ausbildung absolviert haben, an der regulären Abschlussprüfung teilzunehmen. Voraussetzung ist entsprechende Berufserfahrung.
Das Nachholen des Berufsabschlusses über die Externenprüfung
stellt die Externen oftmals vor besondere Herausforderungen, denn neben praktischen Fähigkeiten werden auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist daher sinnvoll.
In diesem Vorbereitungslehrgang werden Sie durch die Vermittlung vertiefter, prüfungsrelevanter Fachkenntnisse intensiv und praxisnah auf die Anforderungen der Externenprüfung zur Fachkraft Lagerlogistik vorbereitet.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Durch die Globalisierung, den wachsenden Binnenmarkt der EU und den boomenden Onlinehandel werden immer mehr Güter und Waren verschickt und versendet. Die Logistikbranche wächst dadurch wie kaum eine andere Branche. Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden besonders gesucht. Absolventen bieten sich mit Bestehen der Externenprüfung daher hervorragende berufliche Perspektiven .