Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt am besten vor Arbeitslosigkeit. Die Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, auch ohne klassische Berufsausbildung einen Berufsabschluss zu erreichen: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannte Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Das Nachholen des Berufsabschlusses stellt die Externen jedoch oftmals vor besondere Herausforderungen, denn neben praktischen Fähigkeiten werden auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist daher sinnvoll, denn dabei ergänzen Sie Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse.
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Das Bedürfnis nach Sicherheit gewinnt sowohl bei Firmen als auch im öffentlichen Raum immer mehr an Bedeutung. Private Sicherheitsdienste übernehmen viele öffentliche Aufgaben. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten im Bewachungsgewerbe erheblich gestiegen. Insbesondere werden gut qualifizierte Mitarbeiter für die Planung von Sicherheitsdienstleistungen unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte benötigt. Ein erfolgreicher Abschluss bietet daher vielfältige berufliche Möglichkeiten und gilt als zukunftssicher.