Klimaschutz und Energieeffizienz gewinnen gerade vor dem Hintergrund aktueller klima- und energiepolitischer Zielsetzungen an Bedeutung. Zunehmende Verbrauchernachfragen und die Energieausweispflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude tragen dazu bei, dass der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung und sachverständiger Betreuung energieeffizienter Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mehr und mehr steigt.
Besonders im bisher vernachlässigten Sektor der Nichtwohngebäude (wie z. B. Industrie- und Gewerbegebäude, Schulen, Hallenbäder, Krankenhäuser) steckt noch ein enormes Energieeinspar-Potenzial; die ca. 2,7 Millionen beheizten Nichtwohngebäude (ohne Industrie) in Deutschland, die ca. 13 % des Gebäudebestandes ausmachen, sind für mehr als ein Drittel des gebäudebezogenen Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. DU-181amit sind Energieberater für bestehende Nichtwohngebäude gefragte Experten.
Der Kurs ist eine Erweiterung des Energieberaters für Wohngebäude auf den Bereich Nichtwohngebäude. Er ist laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, förderfähig für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599.
Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 GEG.
Dieses Modul bildet die Inhalte des Vertiefungsmoduls für Nichtwohngebäude ab.
Bei einer beruflichen Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG und dem Ziel, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, müssen Sie für einen Direkteinstieg die Inhalte des Basismoduls (laut Regelheftes zur EEE-Liste) vorweisen können. Diese Basisinhalte können Sie im Modul U-2347 Energieberater/-in Professional finden.
Bei einer beruflichen Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG und dem Ziel, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, müssen Sie für einen Direkteinstieg die Inhalte des Basismoduls (laut Regelheftes zur EEE-Liste) vorweisen können. Diese Basisinhalte können Sie in diesem Fall im Modul U-2894 Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude finden.
Entsprechende Erfahrung und Berufspraxis bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Die Teilnehmer sollten den täglichen Umgang mit dem PC gewohnt sein und das Sprachlevel Deutsch C1 besitzen.
Zu 100% kostenlos mit einem Bildungsgutschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit
Weiterbildungen zu 100% im Home-Office möglich, Umschulungen bis zu 49%.
Eine individuelle Beratung und die persönliche Betreuung wird bei uns groß geschrieben.
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