Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI – Umgang mit Sterben und Tod; Trauerarbeit mit den Angehörigen

Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI – Umgang mit Sterben und Tod; Trauerarbeit mit den Angehörigen

Dieser 18 Lerneinheiten dauernde Kurs beschäftigt sich intensiv mit dem Umgang mit Sterben und Tod sowie der Trauerarbeit mit den Angehörigen. Die beiden Themen werden umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.

Kursinhalte


Umgang mit Sterben und Tod
Trauerarbeit mit den Angehörigen

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.

Anforderungen

Es ist möglichst der Nachweis als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53c SGB XI oder an der Teilnahme des jährlichen Pflichtkurses (16 Lerneinheiten) zu erbringen.

Perspektiven

Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist nach wie vor groß.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung
Dauer:
2 Tage in Vollzeit (18 h)

Teilnehmerzahl:

25

Starttermine:

11.10.2022, 13.12.2022,

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