Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Die Schutz- und Sicherheitsbranche boomt und hat sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsbereich entwickelt. Umsatz und Beschäftigtenzahlen steigen kontinuierlich. Das Bedürfnis nach Sicherheit gewinnt sowohl bei Firmen als auch im öffentlichen Raum immer mehr an Bedeutung.
Insbesondere gut qualifizierte Mitarbeiter/-innen werden daher immer stärker gesucht. Deshalb wurde die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit eingeführt. Mit diesem Berufsbild hat der Gesetzgeber ein anspruchsvolles Anforderungsprofil für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe geschaffen, das den Ausgebildeten ein breites Einsatzgebiet mit guten Zukunfts- und Entwicklungschancen eröffnet.
Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst ein weites Feld, u. a. Objekt- und Werkschutz, Sicherheit an Flughäfen, Veranstaltungs- und Brandschutz, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs. Zudem gibt es zahlreiche Job-Alternativen, beispielsweise als Warenhausdetektiv, Sicherheitskontrolleur oder als Personenschützer.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit können bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Werttransporten und Industrieunternehmen aus allen Wirtschaftszweigen eine Arbeitsstelle finden.