Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Zu den genannten Inhalten lernen Sie ein Verständnis der verschiedenen Entwicklungsstufen bei Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen zu entfalten. So werden die für viele fremd anmutenden Handlungen verständlich. Sie erwerben Sensibilität für das Thema und befassen sich auch mit möglichen Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten. Als Mitarbeiter:in im Berufsalltag kommen Sie in den betreuenden Berufen immer wieder mit Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen in Berührung. Durch diese Zusatzqualifikation gelingt Ihnen der Umgang mit den genannten Menschen besser und Sie empfehlen sich dadurch zusätzlich bei potenziellen Arbeitgebern.
Zusätzlich zu dem Interesse rund um das Thema geistige Beeinträchtigung, richtet sich der Kurs an Interessenten, die soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen.
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie mitbringen.
Wichtiger Hinweis für Praktika: Ab dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.
Gut ausgebildete Betreuungskräfte werden in Pflegeeinrichtungen und in der privaten häuslichen Pflege dringend gesucht, die Beschäftigungsaussichten sind durchweg positiv zu bewerten. Mit der Zusatzqualifizierung in dieser Weiterbildung sind Sie besonders gut gerüstet für den Umgang mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung – ein Vorteil für Ihren Arbeitsalltag und Pluspunkt auf dem Arbeitsmarkt.