Die Inhalte entsprechen dem Basismodul der Weiterbildung zum Energieeffizienzexperten für Wohngbäude nach Vorgabe des Regelheftes zur EEE-Liste gemäß Anlage 1.
Zugelassen sind Personen, die eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG erfüllen.
Personen, die eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 3 oder 4 GEG erfüllen, müssen im Kursmodul U-2894 – Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude einsteigen.
Teilnehmer sollten den täglichen Umgang mit dem PC gewohnt sein und das Sprachlevel Deutsch C1 besitzen. Berufserfahrung und -praxis bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.
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